Unsere Verantwortung

Als international handelndes Unternehmen in der DCC plc / Exertis Gruppe genießt Exertis Pro AV (ehemals COMM-TEC) ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Wir legen Wert auf Integrität sowie auf ethisch korrektes und rechtskonformes Handeln. Dieser Verantwortung bekennen wir uns gegenüber unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

Unser Verhaltenskodex legt unsere Verpflichtung zu hohen Standards im Geschäftsgebaren dar. Er bietet eine praktische Anleitungen für die Mitarbeiter der DCC-Gruppe in einer Reihe von Bereichen wie Wettbewerbsrecht, Antibestechlichkeit und Schutz persönlicher Daten. Er definiert Standards, die von Managern und Mitarbeitern in der gesamten Gruppe erwartet werden, darunter Antibestechung und Korruption, Integrität der Lieferkette, Schutz persönlicher Daten und Wettbewerbsrecht.

In unserem Verhaltenskodex ist auch erklärt, wo Mitarbeiter Fragen zur Einhaltung von Vorschiften stellen und Bedenken äußern können. Eine Kopie des Verhaltenskodex wird jedem Mitarbeiter bei seinem Beitritt ausgehändigt.
 
In bestimmten Bereichen verfügen wir über detailliertere Richtlinien und stellen eine Reihe davon auf dieser Website zur Verfügung.

Fragen, Anregungen und Hinweise zu Compliance Themen können an compliance@exertisproav.de gerichtet werden.

Exertis/DCC Policies

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ElektroG

Rücknahme von Altgeräten

Laut §7a ElektroG ist jeder Hersteller / Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass solch Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.
Wir haben hierfür die take-e-way GmbH beauftragt. Der Endnutzer, der ein Altgerät abgeben will, füllt einen Fragebogen unter
https://www.take-e-way.de/fileadmin/user_upload/TEW/Formulare/21192_tew-Anfrage_Elektroaltgeraete_LY5.pdf 
zu den Details des Auftrags aus.
Nähere Informationen können Sie den Hersteller-Informationen gemäß §19 a ElektroG3 entnehmen (PDF).
Nach Freigabe durch uns, führt die take-e-way GmbH die Rücknahme durch und führt die Altgeräte der Vorbereitung zur Wiederverwendung zu oder der Behandlung und Verwertung gem. § 20 ElektroG. 

SVHC Information

REACH-Verordnung


Die europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Exertis Pro AV ist Lieferant von Erzeugnissen gemäß der REACH-Verordnung, wodurch sich aus Artikel 33 (1) folgende Pflicht ergibt: Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses ausreichende Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.
Die aktuelle SVHC-Liste ist auf der Seite der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden:
Artikel aus unserem Portfolio, die SVHC enthalten, können in dieser Datei eingesehen werden

Unsere Verantwortung

Als international handelndes Unternehmen in der DCC plc / Exertis Gruppe genießt Exertis Pro AV (ehemals COMM-TEC) ein hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Wir legen Wert auf Integrität sowie auf ethisch korrektes und rechtskonformes Handeln. Dieser Verantwortung bekennen wir uns gegenüber unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

Unser Verhaltenskodex legt unsere Verpflichtung zu hohen Standards im Geschäftsgebaren dar. Er bietet eine praktische Anleitungen für die Mitarbeiter der DCC-Gruppe in einer Reihe von Bereichen wie Wettbewerbsrecht, Antibestechlichkeit und Schutz persönlicher Daten. Er definiert Standards, die von Managern und Mitarbeitern in der gesamten Gruppe erwartet werden, darunter Antibestechung und Korruption, Integrität der Lieferkette, Schutz persönlicher Daten und Wettbewerbsrecht.

In unserem Verhaltenskodex ist auch erklärt, wo Mitarbeiter Fragen zur Einhaltung von Vorschiften stellen und Bedenken äußern können. Eine Kopie des Verhaltenskodex wird jedem Mitarbeiter bei seinem Beitritt ausgehändigt.
 
In bestimmten Bereichen verfügen wir über detailliertere Richtlinien und stellen eine Reihe davon auf dieser Website zur Verfügung.

Fragen, Anregungen und Hinweise zu Compliance Themen können an compliance@exertisproav.de gerichtet werden.

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Rücknahme von Altgeräten

Laut §7a ElektroG ist jeder Hersteller / Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde für die Rücknahme und Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte, für die er glaubhaft macht, dass sie ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder dass solch Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, ein Rücknahmekonzept vorzulegen.
Wir haben hierfür die take-e-way GmbH beauftragt. Der Endnutzer, der ein Altgerät abgeben will, füllt einen Fragebogen unter
https://www.take-e-way.de/fileadmin/user_upload/TEW/Formulare/21192_tew-Anfrage_Elektroaltgeraete_LY5.pdf 
zu den Details des Auftrags aus.
Nähere Informationen können Sie den Hersteller-Informationen gemäß §19 a ElektroG3 entnehmen (PDF).
Nach Freigabe durch uns, führt die take-e-way GmbH die Rücknahme durch und führt die Altgeräte der Vorbereitung zur Wiederverwendung zu oder der Behandlung und Verwertung gem. § 20 ElektroG. 

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REACH-Verordnung


Die europäische Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Exertis Pro AV ist Lieferant von Erzeugnissen gemäß der REACH-Verordnung, wodurch sich aus Artikel 33 (1) folgende Pflicht ergibt: Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses ausreichende Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an.
Die aktuelle SVHC-Liste ist auf der Seite der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden:
Artikel aus unserem Portfolio, die SVHC enthalten, können in dieser Datei eingesehen werden